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Erosion der Unternehmensmitbestimmung: Zur Mitbestimmung und Mitbestimmungsvermeidung in Deutschland

Sebastian Sick

No 81, Mitbestimmungsreport from Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Abstract: - Legale Mitbestimmungsvermeidung und rechtswidrige Mitbestimmungsignorierung nehmen immer weiter zu. Unter den Unternehmen, die mit über 2.000 Inlandsbeschäftigten eigentlich über dem Schwellenwert für einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat lagen, sank der Anteil paritätisch mitbestimmter Unternehmen bis 2022 auf 60,5 Prozent (2019 noch 67,5 Prozent). In rund 40 Prozent der Unternehmen dieser Größe fehlt so der paritätisch besetzte Aufsichtsrat. Die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer*innen kletterte von insgesamt gut 2,1 Millionen (2019) auf mindestens 2,45 Millionen (2022). - Insbesondere Familienunternehmen missachten die Mitbestimmung. 66 Prozent der mindestens 256 Unternehmen, die die paritätische Aufsichtsratsbesetzung vermeiden, und 60 Prozent der mindestens 172 Unternehmen, die rechtswidrig die paritätische Mitbestimmung ignorieren, sind in Familienhand. - Besonders viele Handels- und Dienstleistungsunternehmen umgehen die Mitbestimmung. Nur 28 Prozent der Handelsunternehmen mit über 2.000 Beschäftigten sind paritätisch mitbestimmt. Aber auch in der Industrie ist dies ein bekanntes Problem. - Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) ist ein Kernproblem für die Mitbestimmung. Nur jede sechste SE mit über 2.000 Beschäftigten ist paritätisch mitbestimmt. - Die Anzahl der drittelbeteiligten Unternehmen ist mit ca. 1.500 seit 2009 nahezu unverändert. Die Anzahl drittelbeteiligter AGs ist allerdings zurückgegangen. - Das Drittelbeteiligungsgesetz ist derart löchrig, dass weite Teile der Unternehmen mit 501 bis 2.000 Beschäftigten überhaupt nicht erfasst sind. Bei Schließung dieser Drittelbeteiligungslücke könnten nach Hochrechnungen bis zu 1.500 Unternehmen mit über 500 Arbeitnehmer*innen zusätzlich erfasst werden. Hinzu kommen hier mehr als 800 Unternehmen, die das Gesetz rechtswidrig nicht anwenden. - Die Ergebnisse belegen die Notwendigkeit von Gesetzesreformen zum Schutz der Mitbestimmung - sowohl im Bereich der Parität als auch im Bereich der Drittelbeteiligung.

Date: 2024
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