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Ergebnisse eines Vergleichs von Rechtsformen landwirtschaftlicher Unternehmen in mittel- und osteuropäischen Ländern

Eberhard Schulze and Claudia Netzband

No 11, IAMO Discussion Papers from Leibniz Institute of Agricultural Development in Transition Economies (IAMO)

Abstract: Ziel der Analyse zu den Rechtsformen landwirtschaftlicher Unternehmen war es, Kenntnisse darüber zu gewinnen, welche Rechtsformen sich im Transformationsprozeß herausgebildet haben, welchen Umfang sie einnehmen, durch welche Merkmale sie gekennzeichnet sind und ob die Besteuerung Einfluß auf die Wahl der Rechtsform hat. Im Bericht wird dargelegt, welche Rechtsformen landwirtschaftlicher Unternehmen in den untersuchten Ländern entstanden sind, welche natürliche und welche juristische Personen sind sowie wieviel Gründungsmitglieder und Mindestkapital vorhanden sein müssen. Weiterhin werden Erkenntnisse zur Haftung und Nachschußpflicht, Geschäftsführung und handelsrechtlichen Prüfung, Gewinnverteilung, Buchführungspflicht und weitere Fragen vorgestellt. Die geringere Anzahl von Unternehmen mit nach der Rechtsform hoher Mindestkapitalausstattung kann als Hinweis darauf gewertet werden, daß die Wahl der Rechtsform durch diese beeinflußt worden ist. Die Besteuerung ist, wie zu erwarten, zwischen den Ländern unterschiedlich. Um den Einfluß der Besteuerung auf die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen verschiedener Länder erfassen zu können, wäre es deshalb zweckmäßig, für definierte Unternehmen mit gleicher Faktorausstattung und gleicher Produktion, die Steuerbelastung zu ermitteln. Innerhalb der Länder bestehen zwischen den Rechtsformen bei der Gewerbesteuer, der Vermögensteuer, der Grundsteuer und der Mehrwertsteuer keine oder nur geringe Unterschiede. Die Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer für Unternehmen wird hingegen im allgemeinen von den Bauernbetrieben und einigen natürlichen Personen nicht erhoben. Allerdings gilt für diese dann die Einkommensteuer für natürliche Personen. Auch bei der Kapitalertragsteuer bestehen Unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen. Da unter den Gesellschaften vorwiegend Genossenschaften und Kapitalgesellschaften entstanden sind (nur wenige Personengesellschaften) kann geschlossen werden, daß die Wahl der Rechtsform nicht oder nur gering durch die Besteuerung beeinflußt worden ist. Die Entscheidung für Einzelunternehmen wurde, wie in Veröffentlichungen dargelegt, vor allem durch die während der Wende bestehenenden politischen, ideologischen und z.T. auch ökonomischen Bedingungen beeinflußt, weniger durch die Besteuerung. Das schließt nicht aus, daß deren Einfluß auf die Wahl der Rechtsform in Zukunft zunehmen wird.

Date: 1998
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