Spätere Zugänge in Frührenten - Regelaltersrente auf dem Vormarsch: Verschiebung der Altersgrenzen und Abschlagsregelungen bewirken Verhaltensänderung der Versicherten
Renate Büttner and
Matthias Knuth
No 2004-01, Altersübergangs-Report from University of Duisburg-Essen, Institute for Work, Skills and Training (IAQ)
Abstract:
Auf einen Blick: Die vorgezogenen Renten sind rückläufig, und die Regelaltersrente mit 65 wird wieder häufiger in Anspruch genommen. Bis 2001 ist das nur ein "demographischer Nachhall" starker Geburtsjahrgänge, deren größere Teile bereits in den Jahren zuvor in vorgezogene Renten gegangen sind. Ab 2002 / 2003 ist jedoch eine echte Trendwende zurück zur Rente mit 65 erkennbar. Die gleitende Heraufsetzung der Altersgrenzen für vorgezogene Renten ohne Abschlag zeigt noch eine weitere Wirkung: Die Zugänge in vorgezogene Altersrenten verschieben sich vom frühestmöglichen Lebensjahr der Inanspruchnahme (60 bzw. 63) in die jeweils folgenden Altersstufen (61 bis 63 bzw. 64). Im Ergebnis ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter für Zugänge zwischen 50 und 69 Jahren von 1996 bis 2003 um 12 Monate angestiegen. Das ist nicht nur auf die spätere Inanspruchnahme von Altersrenten, sondern auch auf geringere Eintritte von Älteren in Erwerbsminderungsrenten zurückzuführen. In den neuen Bundesländern dominieren nach wie vor die vorgezogenen Renten. Dieses ist einerseits ein Spiegelbild der ungünstigen Arbeitsmarktsituation, andererseits ein Ergebnis der höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen: Ostdeutsche Frauen erfüllen häufiger als westdeutsche die Voraussetzungen für die Frauenaltersrente ab 60. In ganz Deutschland ist für Frauen die Frauenaltersrente nach wie vor die häufigste, wenn auch rückläufige Rentenart. Spätere Renteneintritte sind nicht mit längerer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Ebenso gut könnten die Überbrückungszeiträume zwischen Erwerbsaustritt und Renteneintritt länger werden. Zu denken ist hier an Arbeitslosigkeit, an "Leistungsbezug unter erleichterten Voraussetzungen" oder an Nichterwerbstätigkeit. - Diese Problematik muss künftigen Reports vorbehalten bleiben.
Date: 2004
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DOI: 10.17185/duepublico/45385
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