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Kapitaldeckung in der Pflege: Argumente gegen eine Ausweitung der Pflichtversicherung

Jochen Pimpertz, Ruth M. Schüler and Maximilian Stockhausen

No 11/2025, IW policy papers from Institut der deutschen Wirtschaft (IW) / German Economic Institute

Abstract: Die Bund-Länder-Kommission "Zukunftspakt Pflege" soll bis zum Jahresende 2025 Grundlagen für eine Pflegereform erarbeiten. Ihr Arbeitsauftrag steht unter dem Oberziel der Beitragssatzstabilität. Dazu beschäftigt sich die Kommission unter anderem mit der Frage, ob eine erweiterte Versicherungspflicht im Kapitaldeckungsverfahren helfen kann, private Haushalte vor stetig steigenden Eigenanteilen bei stationärer Pflege zu schützen. Dieser Ansatz vermag aber keinen Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung zu leisten. Denn er zielt auf die Absicherung bislang nicht versicherter Kostenrisiken ab. Dennoch ließe sich eine erweiterte Versicherungspflicht zum Beispiel mit dem Schutz vor Freifahrerverhalten begründen. Denn einkommensstärkere und vermögende Haushalte könnten versucht sein, auf eigene Vorsorge zu verzichten und stattdessen ihre Mittel im Vertrauen auf die steuerfinanzierte Hilfe zur Pflege für andere Zwecke einzusetzen. Gegen diese Vermutung spricht jedoch, dass die Vermögensausstattung deutscher Haushalte zum Übergang in den Ruhestand die höchsten Werte erreicht. Zusammen mit ihrem Alterseinkommen wären deshalb rund fünf von zehn Rentnerhaushalte in der Lage, die Pflegekosten bei stationärer Versorgung für eine Person bis zu fünf Jahre aus eigener Kraft zu finanzieren. Berücksichtigt man, dass dafür auch eine selbstgenutzte Immobilie beliehen werden kann, dann wären es sogar sieben von zehn Rentnerhaushalten. Die steuerfinanzierte Hilfe zur Pflege fließt aber erst, wenn Antragsteller eigenes Einkommen eingesetzt und Vermögen abgeschmolzen haben. Deshalb wirkt die Bedürftigkeitsprüfung wie ein Selbstbehalt, der vor Freifahrerverhalten schützt. Außerdem würden wohlhabende Rentnerhaushalte von einer erweiterten Versicherungspflicht profitieren. Denn ihr Einkommen bliebe im Pflegefall verschont und das Vermögen fiele im Zweifel den potenziellen Erben zu. Fraglich ist zudem, ob damit der Sozialstaat effizienter wird. Zwar winkt eine Entlastung der Kostenträger steuerfinanzierter Hilfen. Denn die Eigenanteile bei stationärer Pflege sinken um die zusätzliche Versicherungsleistung. Deshalb sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, im Pflegefall auf steuerfinanzierte Hilfen angewiesen zu sein. Gleichzeitig würde aber ein Einkommensausgleich notwendig, damit einkommensschwache Haushalte - egal welchen Alters - nicht durch die erforderliche Zusatzprämie über Gebühr belastet werden. Das kostet nicht nur, der Einkommensausgleich wäre auch weniger treffsicher, weil eine Prüfung der Vermögensverhältnisse entfällt. In keinem Fall sollte aber erwogen werden, die bislang privat zu tragenden Eigenanteile an den Pflegekosten über die soziale Pflegeversicherung zu finanzieren. Dann würden die Finanzierungserfordernisse und der Beitragssatz noch stärker ansteigen. Um das Ziel der Beitragssatzstabilität zu erreichen, sollte die Kommission ihr Augenmerk stattdessen darauf lenken, wie eine kapitalgedeckte Versicherungslösung innerhalb der sozialen Pflegeversicherung aufgebaut werden kann, um das Teilleistungsversprechen mitzufinanzieren. So ließe sich der drohende Beitragssatzanstieg nicht nur bremsen, sondern auch die zunehmende Belastung jüngerer Beitragszahler begrenzen.

Keywords: Einkommensverteilung; Renteversicherung; Pflegeversicherung; Krankenversicherung; Arbeitslosenversicherung; Verteillung und öffentliche Finanzen (search for similar items in EconPapers)
JEL-codes: I13 J11 J32 (search for similar items in EconPapers)
Date: 2025
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Page updated 2025-11-19
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