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Verfassung, Zivilgesellschaft und europäische Integration: Deutschland und die Niederlande

Michael Schäfer

No P 01-002, Discussion Papers, Working Group Civil Society: Historical and Comparative Perspectives from WZB Berlin Social Science Center

Abstract: Verfassungsrechtliche Grundprinzipien, die zentrale Bestandteile der Zivilgesellschaft darstellen, sind, trotz ideeller Gemeinsamkeiten, immer noch ein Konglomerat von Identifikationen mit unterschiedlichen nationalen Wertbeziehungen. Die jeweilige Ausprägung und unterschiedliche Auslegung der einzelnen staatlichen Verfassungsprinzipien legen die verschiedenen kulturellen Fundamente der westlichen Demokratien und damit auch die Unterschiede im Staats-, Grundrechts- und Föderalismusverständnis offen. Diese sind durch ihre eigene Art der Konsolidierung geprägt und stellen für sich genommen keine Garantie für die künftige Stabilität oder Lebensfähigkeit aller Formen von Demokratie dar. Diese Unterschiede sind nun nicht ohne weiteres homogenisierbar, haben aber zugleich eine erhebliche Bedeutung für die Legitimation der Europäischen Union. Indem zunächst der tragende Begriff der Zivilgesellschaft im Hinblick auf sein Verhältnis zur rechtsstaatlichen Idee vor dem Hintergrund einer Analyse gegenwärtiger philosophischer Theorien konzeptualisiert und der Begriff der modernen Verfassung mit seinen zivilgesellschaftlichen Implikationen skizziert wird, knüpft der vorliegende Beitrag sodann insofern an die oben angesprochenen Differenzen an, als dieser sich speziell auf deutsche und niederländische Anforderungen des Demokratieprinzips auf supranationaler Ebene bezieht. Wie an beiden Positionen deutlich wird, können aus dem jeweiligen nationalen Grundrechts- und Demokratieverständnis zu der Debatte um das europäische Demokratiedefizit, die vor allem seit dem Vertrag von Maastricht die Europadiskussion beherrscht, zum Teil recht unterschiedliche Kriterien über die Ausdehnung der Aufgaben und Befugnisse der Europäischen Union abgeleitet werden. Mit der Frage einer angemessenen Zuordnung von nationalem Verfassungsrecht und Europarecht sehen sich beide Mitgliedstaaten der Europäischen Union zudem mit dem vielfachen und grundsätzlichen Problem konfrontiert wie eine zukünftige europäische Zivilgesellschaft auszusehen habe.

Date: 2001
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