Die Sozial- und Gesundheitsausgaben des Bundes 1995 bis 2000
Agnes Streissler
Wirtschaft und Gesellschaft - WuG, 2001, vol. 27, issue 3, 315-343
Abstract:
Der erste Teil dieses zweiteilig konzipierten Artikels beinhaltet eine Analyse der Entwicklung und Struktur der Sozial- und Gesundheitsausgaben in Österreich von 1995 bis 2000. Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Bundesausgaben, die vorliegenden Sekundärstatistiken erlauben es aber auch, diese Bundesausgaben in den Zusammenhang mit den Sozial- und Gesundheitsausgaben der anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu stellen. Zwischen 1995 und 2000 ging der Anteil der Sozial- und Gesundheitsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes von 31 % auf 28,5% zurück. Dieser Rückgang ist weniger auf nachhaltigkeitsorientierte Strukturreformen zurückzuführen als auf teilweise strikte Sparmaßnahmen bei den verschiedenen Leistungen. Aus den Untersuchungsergebnissen werden folgende allgemeine Anforderungen an die zukünftige Budgetpolitik abgeleitet: + Die demografische Strukturänderung ist bereits heute stärker zu berücksichtigen. Bei insgesamt knappen Budgetmitteln können die Ausgaben für Familien nicht beliebig gesteigert werden und gleichzeitig die Verantwortung für Pensions- und Gesundheitssystem immer mehr auf die Sozialversicherung abgeschoben werden. Einer nachhaltigen Sicherung des Pensionssystems sind eine Förderung der aktiven Arbeitsmarktpolitik und eine Erhöhung der Erwerbsanreize für Frauen weitaus zuträglicher als eine (vermeintlich) pronatale Familienpolitik. Den Herausforderungen der Postindustrialisierung mit verstärktem Familialismus zu begegnen, ist somit nur eine kurzfristige Lösung, die unweigerlich das Pensionssystem in finanzielle Bedrängnis führen wird. Wenngleich es im Sinne multipolarer Lebensentwürfe durchaus zu begrüßen ist, daß auch Tätigkeiten außerhalb der eigentlichen Erwerbsarbeit als Ersatzzeiten für die Pensionsversicherung gelten, dürfen diese weder aus den Versicherungsbeiträgen noch beliebig aus Steuermitteln finanziert werden , sondern sind den jeweiligen Sozialträgern zuzuordnen. Diesem Prinzip wurde in den vergangenen Jahren etwas mehr Rechnung getragen, es sollte aber auch verstärkt kontinuierlich in den Gesetzen Niederschlag finden.
Date: 2001
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