(Teil-)Privatisierung öffentlicher Gemeinwirtschaft im Strombereich und das Beispiel der Energie AG Oberösterreich
Rainer Bartel (),
Hermann Kepplinger and
Johannes Pointner
Wirtschaft und Gesellschaft - WuG, 2008, vol. 34, issue 2, 215-253
Abstract:
Unter dem Eindruck neoliberaler Hegemonie und privatisierter Industrieunternehmen wird Privatisierung auch im Bereich der Gemeinschaft (Daseinsvorsorge) umgesetzt und trotz negativer Erfahrungen weiter verfolgt. Gerade auf den Energie- und speziell Strommärkten sind die Ergebnisse der Privatisierung in Zusammenhang mit der versuchten Belebung des Wettbewerbs wohlfahrtsökonomisch unbefriedigend. Anhand des Kriteriums überbetrieblicher Leistungen in Form öffentlicher Güter, positiver externer Effekte und reduzierter negativer Externalitäten sind Privatisierungsvorhaben in der Gemeinwirtschaft zu beurteilen. Unflankierte Privatisierung ist für die Gemeinwirtschaft auszuschließen. Alternativen zu staatlicher Produktion und bedingungsloser Privatisierung, wie staatliche Regulierung, staatliche Aufträge und Wettbewerbspolitik, erweisen sich als wohlfahrtspolitisch schwierig. Gleichwohl wird Privatisierung selbst in der Gemeinwirtschaft propagiert, weil die daraus erhofften Erlöse den (ebenfalls zu hinterfragenden) Budgetkonsolidierungskurs nach Ausschöpfen aller buchhalterischen "Maastricht-Tricks" erleichtern sollen. Allein, Privatisierung macht den Staat nicht reicher, nur liquider, und mit Privatisierung bezahlt er dafür häufig einen zu hohen Preis. Konsequent treten wir für eine klare und abgesicherte gemeinwirtschaftliche Zielvorgabe für die Energie AG Oberösterreich und für ein abgesichertes Alleineigentum der öffentlichen Hände an ihr ein. So förderlich strategische Allianzen für die Erfüllung des gemeinwirtschaftlichen Auftrags sein mögen, so wenig soll dadurch der Möglichkeitsraum, den staatliches Alleineigentum bietet, geschmälert werden. Im Zweifelsfall halten wir lose Kooperationen mit anderen Energieunternehmen, notfalls auch eine stand-alone-Lösung, für die EAG für zweckmäßiger als einen Verlust von wirtschaftspolitischer Kompetenz in der Daseinsvorsorge. Ein solcher dürfte nämlich weiter reichen, als es uns eine Privatisierung - selbst eine, die bloß eine Minderheitsprivatisierung ist - erscheinen lassen mag. Die Finanzpolitik eines Landes soll in ihrer regionalpolitischen Effizienz (d. h. Zweckmäßigkeit, Effektivität und Kosteneffizienz) nicht von Privatisierungserlösen abhängen. Der ohnehin ökonomisch nicht sakrosankte Budgetausgleich soll nicht mit den hohen Kosten einer Privatisierung in der Gemeinwirtschaft teuer erkauft werden.
Date: 2008
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