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Eigenkapitalvereinbarung nach Basel II: keine Einschränkung für den Mittelstand

Dorothea Schäfer

DIW Wochenbericht, 2003, vol. 70, issue 11, 169-175

Abstract: Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat in bisher zwei Konsultationspapieren (1999, 2001) seine Vorstellungen zur neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) dargelegt. Voraussichtlich im Mai 2003 wird das dritte und letzte Konsultationspapier folgen. Die Veröffentlichung der Vorschriften ist auf Herbst 2003, die Einführung auf Ende 2006 datiert. Im Kern geht es darum, die Mindesteigenkapitalanforderungen an die Banken (das regulatorische Eigenkapital) stärker als bisher vom Risikoprofil der ausgegebenen Kredite abhängig zu machen. Formal richten sich die neuen Regelungen nur an international tätige Banken. Sie werden dennoch in Deutschland von allen Banken anzuwenden sein, da sie über entsprechende EU-Richtlinien weitgehend unverändert in nationales Recht umgesetzt werden. Die geplante Einführung des neuen Eigenkapitalstandards hat in Deutschland eine heftige Diskussion über die Folgen ausgelöst. Im Zentrum dieser Diskussion stehen die möglichen Auswirkungen bonitätsabhängiger Eigenkapitalvorschriften auf die Finanzierungsbedingungen der mittelständischen Wirtschaft. Diese Fokussierung ist insofern nicht verwunderlich, als 99,7 % der deutschen Unternehmen mittelständische Unternehmen (KMU) sind. Für sie stellen Bankkredite nach der Selbstfinanzierung die zweitwichtigste Finanzierungsquelle dar.1 Vielfach wird die Befürchtung geäußert, dass Basel II die Kredite für den Mittelstand verteuern oder sogar die Kreditvergabe reduzieren könnte. Die Konsequenz, so die Argumentation, wäre ein beträchtlicher Schaden für die deutsche Volkswirtschaft. Diese Befürchtungen sind unberechtigt. Wahrscheinlich ist, dass es zu keiner allgemeinen Erhöhung der Kreditzinsen kommt und das Kreditangebot an den Mittelstand nicht eingeschränkt wird. Von einem Schaden für die Volkswirtschaft könnte selbst dann nicht gesprochen werden, wenn Basel II einen Anstieg der Eigenkapitalunterlegung für den Mittelstand insgesamt erzwingen würde. Erhöhte Eigenkapitalpuffer im Bankensektor, soweit sie für die Stabilisierung des Bankensystems notwendig sind, tragen zum Investorenschutz (Schutz von Spareinlagen) bei. Das ist zum Nutzen und nicht zum Schaden einer Volkswirtschaft.

Date: 2003
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