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Marktkonforme Versicherungspflicht für Naturkatastrophen: Bausteine einer Elementarschadenversicherung

Reimund Schwarze and Gert Wagner

DIW Wochenbericht, 2003, vol. 70, issue 12, 183-189

Abstract: Die Flutkatastrophe vom Sommer 2002 offenbart ein Dilemma bei der Absicherung gegen Elementarschäden. Während sich die „kühl kalkulierenden“ Privatversicherer angesichts einer wachsenden Zahl von Naturkatastrophen gezielt aus der Deckung von Elementarschäden wie Sturm und Überschwemmung zurückziehen, vermindern Soforthilfen und private Spenden systematisch den Anreiz für die Betroffenen, das Schadensrisiko durch Schutzmaßnahmen möglichst gering zu halten. Gemeinden und Länder vertrauen darauf, dass bei Eintritt eines Schadens der Bund für die Schadensbeseitigung aufkommt, und betreiben daher eine unzureichende Risikovorsorge. Verstärkt wird das Dilemma noch durch die zu beobachtende Überschätzung des Schadensausmaßes unmittelbar nach einer Naturkatastrophe; unnötig hohe private Spenden und überdimensionierte staatliche Ad-hoc-Hilfen sind die Folge. Der damit verbundene Entzug von privater Kaufkraft und staatlichen Investitionsmitteln schädigt die Konjunktur über Gebühr und beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit der Wirtschaftspolitik. Mit einer allgemeinen Versicherungspflicht für Elementarschäden könnten die skizzierten Probleme weitgehend gelöst werden. Die Grundidee einer praktikablen Elementarschadenversicherung ist zweigeteilt: Erstens sollten alle wesentlichen Elementarschäden (Sturm, Hochwasser, Erdbeben usw.) gemeinsam versichert werden. Die Zusammenlegung garantiert die Diversifikation der Risiken. Außerdem sorgt sie dafür, dass der Kreis der potentiell Gefährdeten möglichst breit ist. Dies steigert die Akzeptanz der neuen Versicherungsform. Zweitens sollten im Fall von Hochwasser nur „Jahrhundertschäden“ abgesichert werden. Für nicht gefährdete Gebiete ist das praktisch jedes Hochwasser. In gefährdeten Gebieten werden dagegen regelmäßig auftretende Überschwemmungen nicht versichert, da dort Eigenvorsorge vernünftiger ist. Allerdings muss bei sich häufenden Schäden, wie sie im Bereich der Naturkatastrophen üblich sind, der Staat als Letztversicherer aktiv werden. Diese staatliche Mitwirkung sollte jedoch strikt auf die Deckung von Megaschäden beschränkt sein.

Date: 2003
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