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Eine menschenrechtliche Verpflichtung: Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit und in der humanitären Hilfe

Rainer Brockhaus () and Esther Dopheide ()
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Rainer Brockhaus: CBM Christoffel-Blindenmission
Esther Dopheide: CBM Christoffel-Blindenmission

A chapter in Internationale Herausforderungen humanitärer NGOs, 2021, pp 49-62 from Springer

Abstract: Zusammenfassung Weltweit leben rund eine Milliarde Menschen mit Behinderungen, die meisten von ihnen in Entwicklungsländern. Obwohl sie überproportional stark von Armut bedroht sind, sind Menschen mit Behinderungen häufig von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe – oftmals ungewollt – ausgeschlossen. In den vergangenen Jahren waren nur etwas mehr als 1 % der deutschen staatlichen Entwicklungsprojekte nachweisbar inklusiv. Eine solche Diskriminierung besonders vernachlässigter Menschen ist moralisch falsch und hat negative wirtschaftliche Folgen. Vor allem: Wer Menschen mit Behinderungen ausgrenzt, verstößt gegen grundlegende menschenrechtliche Verpflichtungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten und alle Implementierungsorganisationen, die Menschenrechte ernst nehmen, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen in alle internationalen Entwicklungsprogramme und humanitären Maßnahmen bei Naturkatastrophen und Konflikten einbezogen werden. Die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung verfolgt den Leitsatz, niemanden zurückzulassen, und benennt klare Entwicklungsziele explizit auch für Menschen mit Behinderungen. Inklusion verbessert nicht nur das Leben jedes einzelnen Betroffenen, sondern wirkt sich auch positiv auf die wirtschaftliche Lage einer Gemeinschaft und eines Staates aus. Wie Menschen mit Behinderungen durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe erreicht werden können, zeigen erfolgreiche Beispiele aus der Praxis. Diese dürfen jedoch kein Einzelfall bleiben: Inklusion muss eine menschenrechtlich gebotene Querschnittsaufgabe werden. Das gilt für die Politik genauso wie für die Zivilgesellschaft.

Date: 2021
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DOI: 10.1007/978-3-662-62494-4_3

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