EconPapers    
Economics at your fingertips  
 

Eckpunkte einer möglichen landesplanerischen Steuerung

Heinz Janning

A chapter in Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen planvoll steuern!, 2012, pp 72-100 from ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft

Abstract: Die vorgeschlagenen Eckpunkte empfehlen, alle Einzelhandelsgroßprojekte i. S. d. § 11 Abs. 3 BauNVO sowie die wie ein Einkaufszentrum wirkenden Agglomerationen auch nicht großflächiger Einzelhandelsvorhaben in die landesplanerische Steuerung einzubeziehen. Wichtigstes Schutzgut ist dabei die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche. Darüber hinaus geht es um eine möglichst verbrauchernahe Versorgung, soweit diese nicht bereits durch die zentralen Versorgungsbereiche sichergestellt wird. Bei der Ausgestaltung der Festlegungen sollte zwischen nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten unterschieden werden. Kern- und Sondergebiete für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten sind grundsätzlich nur noch in zentralen Versorgungsbereichen auszuweisen. Eine Ausnahme von diesem Integrationsgebot ist unter engen Voraussetzungen für Einzelhandelsgroßprojekte mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten vorzusehen. Eine weitere Ausnahme ist für den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten angezeigt, wenn dieser im allgemeinen Siedlungsbereich liegt und der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente begrenzt wird. Bei größeren Möbel- und Einrichtungshausvorhaben ist eine übermäßige Konzentration auf wenige Standorte zu verhindern, die eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung gefährdet oder gar zerstört. Von Einzelhandelsgroßprojekten dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ausgehen (Beeinträchtigungsverbot). Zentrenschädigende Agglomerationen müssen denselben Festlegungen unterworfen und durch entsprechende Bauleitplanungen verhindert werden wie entrenschädigende Einzelhandelsgroßprojekte i. S. d. § 11 Abs 3 BauNVO.

Keywords: Gegenstand und Schutzgüter landesplanerischer Steuerung; sortimentsmäßige Differenzierung; zentrale Versorgungsbereiche und zentralörtliche Gliederung; Konzentrationsgebot und Integrationsgebot; Kongruenzgebot; Beeinträchtigungsverbot; Agglomerationsverbot; Resources to be protected by state planning management; Differentiated retail offerings; Central area retail provision and central place structure; Concentration precept and integration precept; Congruence precept; Impairment prohibition; Agglomeration prohibition (search for similar items in EconPapers)
Date: 2012
References: Add references at CitEc
Citations: View citations in EconPapers (2)

Downloads: (external link)
https://www.econstor.eu/bitstream/10419/87633/1/770994598.pdf (application/pdf)

Related works:
This item may be available elsewhere in EconPapers: Search for items with the same title.

Export reference: BibTeX RIS (EndNote, ProCite, RefMan) HTML/Text

Persistent link: https://EconPapers.repec.org/RePEc:zbw:arlaba:87633

Access Statistics for this chapter

More chapters in Arbeitsberichte der ARL: Aufsätze from ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft Contact information at EDIRC.
Bibliographic data for series maintained by ZBW - Leibniz Information Centre for Economics ().

 
Page updated 2025-03-20
Handle: RePEc:zbw:arlaba:87633