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Alterssicherung - eine Frage von Einkommen und Vermögen: Stellungnahme zum Fragenkatalog der Alterssicherungskommission der Bundesregierung

Jochen Pimpertz

No 10/2026, IW-Reports from Institut der deutschen Wirtschaft (IW) / German Economic Institute

Abstract: Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung soll einerseits eine Kennziffer für das Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und geförderter Privatvorsorge entwickeln. Andererseits soll es darum gehen, wie der Lebensstandardsicherung im Alter gesichert werden kann. Beide Arbeitsaufträge können zu unterschiedlichen Ableitungen führen: Soll das Gesamtversorgungsniveau aus den drei Säulen maßgeblich für Reformen sein, dann wird damit implizit unterstellt, dass die Bedarfe im Alter vorrangig über monatliche Renten aus den drei Versicherungssystemen gedeckt werden sollen. Der Lebensstandard lässt sich aber auch durch Vermögen absichern. Das ist der Grund, warum Leistungen der Grundsicherung oder das Wohngeld eine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse voraussetzen. Ein Gesamtversorgungsniveau der drei Säulen vermag auch deshalb keine geeignete Zielgröße zu sein, weil die Höhe der Leistungen jeweils von den individuellen Bildungs-, Erwerbs- und Vorsorgeentscheidungen der Versicherten abhängen. Insbesondere in Paarhaushalten können niedrige Versorgungsansprüche einer Person mit hinreichend hohen Leistungen des Partners zusammentreffen. Schon deshalb lässt sich weder aus dem Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung noch aus dem Verbreitungsgrad ergänzender Vorsorgesysteme treffsicher auf Versorgungsrisiken im Alter schließen. Dennoch werden unterschiedliche Reformmodelle mit der Sorge vor steigender Armutsgefährdung begründet. Auch dieses Messkonzept abstrahiert von den Vermögenswerten. Immerhin berücksichtigt es aber sämtliche Nettoeinkommen, die allen Haushaltsmitgliedern zufließen. Allerdings werden dabei die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens, das in Mehrpersonenhaushalten möglich ist, über eine Bedarfsgewichtung der Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Auch deshalb lässt sich nicht treffsicher von der Höhe einer gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Rente auf Armutsgefährdungsrisiken im Haushalt schließen. Tatsächlich deuten die empirischen Befunde darauf hin, dass Vermögenswerte selbst bei der Absicherung von Haushalten mit geringerem Alterseinkommen relevant sein können. Für das Gros der Ruhestandshaushalte werden höhere Vermögensbestände festgestellt, die für eine Lebensstandardsicherung jenseits des Grundsicherungsniveaus eingesetzt werden können - sei es zur Tilgung einer Hypothek, die ein mietfreies Wohnen in der selbstgenutzten Immobilie ermöglicht, oder sei es zur Vorsorge gegen Ausgabenrisiken, die sich zum Beispiel im Pflegefall ergeben. Deshalb sollten Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Alterssicherungssysteme nur auf Basis empirischer Befunde abgeleitet werden, die den Wohlstand eines Haushalts umfassend abbilden, also sowohl die Einkommen- als auch die Vermögensausstattung eines Haushalts berücksichtigen.

Date: 2026
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