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Betriebsvereinbarung versus Tarifsystem

Hagen Lesch, Wernhard Möschel, Claus Schnabel, Martin Kannegiesser, Friedhelm Pfeiffer, Reinhard Bispinck and Hartmut Seifert

ifo Schnelldienst, 2004, vol. 57, issue 03, 3-23

Abstract: Tarifautonomie und Flächentarifvertrag sind ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Es geht um die Frage, ob auch in Zukunft die zentralen Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen im Wesentlichen durch branchenbezogene, verbindliche Verbandstarifverträge festgelegt werden sollen oder ob der Betrieb zur wichtigsten Aushandlungsebene für Löhne, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen werden soll. Dr. Hagen Lesch, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, bezweifelt allerdings, dass dies vorteilhaft sei: »Mit einer Beseitigung des im Betriebsverfassungsgesetz verankerten Tarifvorrangs entstünde alternativ die Möglichkeit, mit dem Betriebsrat zu verhandeln. Ob dies den Unternehmen aber tatsächlich Vorteile bringen würde, ist umstritten.« Für Prof. Dr. Wernhard Möschel, Universität Tübingen, sollte in Zukunft nicht die Betriebsvereinbarung, sondern der individuelle Arbeitsvertrag funktionsfähig gemacht werden. Auch PD Dr. Friedhelm Pfeiffer, ZEW Mannheim, unterstreicht dies: »Um die Aggressivität der Lohnbildung in Deutschland abzumildern, wäre es wahrscheinlich hilfreicher, die Betriebsebene zu umgehen und die Privatautonomie zu stärken.« Prof. Dr. Claus Schnabel, Universität Erlangen-Nürnberg, betont, dass »da weder überbetrieblichen kollektiven noch betrieblichen oder individuellen Regelungen ein durchweg besseres Problemlösungspotential zugesprochen werden kann, ... (die) Gesetzgeber und Rechtsprechung darauf achten (sollten), dass alle diese Möglichkeiten auch für die Vereinbarung von Löhnen und Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen«. Martin Kannegiesser, Arbeitgeberverband Gesamtmetall, fordert, dass die jeweils zuständigen Tarifparteien in ihren Branchentarifverträgen die konkreten betrieblichen Gestaltungsspielräume erweitern sollten, indem sie freiwillige Optionen eröffnen, die innerhalb bestimmter Bandbreiten von den Betriebsparteien ausgefüllt werden könnten. Dagegen vertreten Dr. Reinhard Bispinck und Dr. Hartmut Seifert, WSI, die Ansicht, dass ein radikaler Systemwechsel zugunsten betrieblicher oder gar individueller Aushandlungssysteme problematische Folgen hätte: »Vom (Flächen-)Tarifsystem blieben letztlich nur noch seine Ordnungs- und Befriedungsfunktion, die dann aber auch zwangsläufig erodieren würden. Betriebliche Lohnkonflikte werden sich (vermutlich) gerade in komplex vernetzten und damit störanfälligen Industriezweigen verschärfen. Auch die makroökonomische Stabilisierungsfunktion einer an branchen- und gesamtwirtschaftlichen Indikatoren orientierten Lohn- und Einkommensentwicklung würde ausgehöhlt... Ein Festhalten am bewährten Mix aus verbindlichen kollektiven Mindeststandards und betrieblichen Flexi-Spielräumen hat demgegenüber den Vorteil, dass die Orientierungsfunktion von Flächentarifverträgen erhalten bleibt, das Risiko eines unkontrollierten Lohnwettbewerbs vermieden wird, Betriebe aber gleichzeitig Spielraum für wettbewerbsstärkende Restrukturierungen erhalten.«

Keywords: Betriebsvereinbarung; Tarifpolitik; Tarifautonomie; Unternehmen; Arbeitsmarkt; Tarifvertrag; Reform; Wettbewerb; Beschäftigungseffekt; Deutschland (search for similar items in EconPapers)
JEL-codes: J53 (search for similar items in EconPapers)
Date: 2004
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